Leistungen der Grundpflege
Mit ausreichend Zeit und Geduld unterstützen unsere Mitarbeiter unter Einbeziehung aller Prophylaxen bei den sogenannten Leistungen er Grundpflege. Wo auch immer möglich, leiten sie an oder assistieren - selbstverständlich ist aber bei tatsächlichem Bedarf auch eine vollständige Übernahme möglich:
- Im Bereich der Körperpflege
- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- die Darm- oder Blasenentleerung
- Im Bereich der Ernährung
- das (mundgerechte) Zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung
- Im Bereich der Mobilität
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Unser Antrieb: Zufriedene, selbstbestimmte Klienten
Durch Pflegeplanung erfassen wir die persönlichen Vorlieben, Abneigungen und Gewohnheiten unserer
Klienten und beachten diese stets bei der Umsetzung von Maßnahmen. Bereits bei der umfassenden
Einarbeitung neuer Mitarbeiter überzeugen wir uns von deren fachlicher und sozialer Eignung,
Grundpflege
nach unseren hohen Anforderungen zu erfüllen.
Selbstverständlich entscheiden unsere Klienten aktiv mit, WER - WANN - WOFÜR zu Ihnen kommt. Wir
legen
höchsten Wert auf die Beachtung individueller Wünsche und die Erhaltung der Selbstbestimmtheit
unserer
Klienten in einer von Vertrauen geprägten Pflegebeziehung. Versprochen!
Im Rahmen von Pflegevisiten und Klientenbefragungen erkundigen wir uns regelmäßig nach der
Zufriedenheit
unserer Klienten. Hierdurch erhalten wir stets wichtige Informationen zur Steigerung unserer
Leistungsqualität.
WEITERE INFORMATIONEN
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss Pflegebedürftigkeit festgestellt worden sein. Ausführliche Informationen hierzu:
Bundesmin. für GesundheitWir beraten Sie gern in allen Fragen zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei Anträgen jeglicher Art - rufen Sie uns einfach an. Wir zeigen Einsatz für Sie!
Leistungen der Behandlungspflege
Diese Leistungen erbringen wir durch Pflegefachkräfte auf Grundlage der Verordnung eines Arztes bei
medizinischer
Notwendigkeit im häuslichen Umfeld. Als zugelassener Pflegedienst können wir diese direkt mit allen
Kassen abrechnen.
All unsere Pflegefachkräfte blicken auf langjährige Berufserfahrung zurück und halten ihr Wissen
durch
regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand.
- Eine Auswahl behandlungspflegerischer Leistungen:
- Medikamenten-Gabe bzw. Herrichten von Medikamenten, zur Absicherung der regelmäßigen und korrekten Medikamenteneinnahme
- Kontrollierte Verabreichung von Medikamenten
- Stellen der Medikamente im Wochendispenser
- Medikamentenneueinstellung
- Kontrollierte Verabreichung von BTM- bzw. rezeptpflichtigen Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandwechsel, z.B. nach Operationen
- Kompressionsverbände der Arme und der Beine
- Kompressionsstrümpfe morgens anziehen und abends ausziehen
- Insulin-Spritzen, zur Absicherung der regelmäßigen und korrekten Insulin-Gabe mit Blutzuckerkontrolle
- Heparin-Spritzen nach Operationen („Anti-Thrombose-Spritze“)
- Katheterisierung der Blase incl. Katheterwechsel
- Anlegen von Infusionen
- Verbandwechsel bei PEG (Ernährungssonde) und suprapubischer Harnableitung
- Absaugen der Atemwege, Versorgung von Trachealkanülen
- Medizinische Einreibungen
- Gabe von Augentropfen
- Hebe- und Senkeinlauf als therapeutische Maßnahme
- Überwachung medizinischer Therapien
Interdisziplinär und engagiert für das Wohl unserer Klienten - in jeder Lebensphase
Die enge, interdisziplinäre Zusammenarbeit, z.B. mit behandelnden Ärzten unterschiedlichster
Disziplinen,
Wund- und Stomatherapeuten, Diätassistenten und Ernährungsberatern ist für uns selbstverständlich.
So
helfen wir aktiv,
Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und das wichtigste Gut unserer Klienten - ihre
Gesundheit -
zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wo dies nicht (mehr) möglich ist, gilt unsere Priorität der Erhaltung von Lebensqualität und der
Erlangung von Schmerzfreiheit
in Zusammenarbeit mit spezialisierten ambulanten Palliativdiensten. Wir begleiten unsere Klienten
und
ihre Angehörigen
würdevoll, geprägt von Vertrauen und Offenheit gegenüber jeder Weltanschauung,
Religion oder Kultur bis zum letzten Moment.
SERVICE
Wir besuchen unsere Klienten auf Wunsch bereits im Krankenhaus und bereiten mit dem Sozialdienst alles für Ihre Rückkehr nach Hause vor.
RISIKOMANAGEMENT
Um Risiken frühzeitig erkennen und effektiv entgegenwirken zu können, arbeiten wir mit einem
Risikomanagement-System auf Grundlage der nationalen Expertenstandards.
So gehört die regelmäßige Überwachung aller relevanten Vitalzeichen ebenso zu unserem Service
wie die umfassende Beratung zum Umgang mit drohenden oder bestehenden Einschränkungen der Gesundheit.
24 Stunden Pflege
Es gibt Lebenssituationen, in denen eine Pflege und Betreuung "rund-um-die-Uhr" erforderlich ist. Oft ergibt sich daraus mit der Zeit für Betroffene und deren Angehörige ein Konflikt: Der Wunsch nach einem weiterhin selbstbestimmten Leben im eigenen Zuhause ist mit den eigenen Kräften kaum noch zu verwirklichen. Die Alternative einer stationären Unterbringung erzeugt Befürchtungen und Ängste.
Bestimmte Voraussetzungen sind die Grundlage
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir eine 24-Stunden Pflege sicherstellen.
Hier gibt es - je nach Bedarf und gegebenen Rahmenbedingungen unterschiedliche Wege der
Realisierung.
Unsere erfahrenen und einfühlsamen 24-Stunden-Pflegekräfte leisten ihre Dienste in der Häuslichkeit
des
Klienten und stehen Tag und Nacht zur Verfügung. Hierzu findet eine Betreuung durch sich ablösende
Tag-
/ Nachtschicht-Mitarbeiter statt.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine vollfinanzierte 24-Stunden-Pflege erfüllen oder welche andere
Lösung
für Sie in Frage kommt, prüft unser Pflegedienstleiter gern mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit ihm.
WEITERE INFORMATIONEN
Aktuelle Änderungen der Rechtsprechung machen die Realisierung einer 24-Stunden-Pflege in Deutschland immer schwieriger!
Wir zeigen Einsatz, betreuen zur Zeit 15 Klienten im Rahmen dieser Versorgungsform und beschäftigen allein für diesen Unternehmensbereich über 30 Mitarbeiter in Vollzeit!
Leistungen der Hauswirtschaft
Wenn die alltäglichen Aufgaben im Haushalt nicht mehr bewältigt werden können, leisten unsere Mitarbeiter Unterstützung oder vollständige Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten:
- Aufräumen und Reinigung der Wohnung
- Trennen und Entsorgung des Abfalls
- Spülen
- Aufräumen
- Reinigung des Bades / der Toilette / der Küche / des Wohn- und Schlafbereichs
- Staubsaugen / Nassreinigung
- Staubwischen
- Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
- kalte Mahlzeiten
- warme Mahlzeiten kochen
- Erwärmen vorbereiteter Mahlzeiten
- Zwischenmahlzeit vorbereiten bzw. bereitstellen
- Anrichten
- Tisch decken
- Spülen, Trocknen und Einräumen
- Einkaufen
- von Lebensmitteln
- sonstige Verbrauchsgegenstände
- Unterbringung des Einkaufs in der Wohnung
- Besorgungen in der Nähe der Wohnung (Apotheke, Post, Reinigung)
- Pflege der Wäsche und Kleidung
- Wechseln der Wäsche
- Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
- Waschen der Wäsche
- Aufhängen der Wäsche
- Bügeln
- Einräumen
- Beheizen der Wohnung
- Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände
- Heizen der installierten Öfen mit Holz, Kohle und Öl (nicht Zentralheizung)
Individuelle Vorstellungen und Prägungen unserer Klienten leiten unsere Arbeit
Selbstverständlich respektieren wir stets die Eigenständigkeit und die persönlichen Vorstellungen
zur
Führung und
Gestaltung des Haushalts unserer Klienten. Schließlich hat jeder Mensch "seine ihm eigene Ordnung"!
Alle Tätigkeiten
werden gemeinsam mit unseren Klienten geplant und entsprechend durchgeführt.
Hierbei können biographische Faktoren ebenso eine Rolle spielen wie die Ausstattung des Wohnraums.
Natürlich sind den Gestaltungsmöglichkeiten bei Finanzierung durch die Pflegekassen oder
Sozialhilfeträger Grenzen gesetzt -
wir beraten Sie gern in Ihren individuellen Möglichkeiten.
Auch, wenn´s klemmt - wir helfen! Versprochen!
Es gibt Situationen, Schicksalsschläge oder Lebensläufe, die eine Eskalation des Haushalts oder
gar den Verlust der eigenen Wohnung verursachen. Das wissen wir sehr genau, denn wir konnten schon
in zahlreichen Fällen mithelfen, wieder zu einem geordneten und regelmäßigen Ablauf im Haushalt oder
zurück in eine eigene Wohnung zu finden. Und da, wo selbst wir nicht weiterwissen, arbeiten wir eng
und vertrauensvoll mit den Sozialarbeitern der Kommune, kirchlichen oder städtischen Einrichtungen
und
spezialisierten Dienstleistern zusammen.
Wir zeigen Einsatz zur Lösung des Problems - einfühlsam, ohne Vorurteile und ohne jegliche
Bewertung!
SERVICE
Alle Kontaktmöglichkeiten und Antragsformulare im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen in Frankfurt finden Sie auf den Seiten des Amtes für Wohnungswesen unter:
FRANKFURT.deHervorragende, unabhängige Informationen zum Thema Wohnraumanpassung / Barrierefreies Wohnen bieten die öffentlich geförderten Seiten des Vereins Barrierefrei Leben e.V.:
ONLINE-WOHN-BERATUNGBetreuung und Begleitung
Manchmal besteht keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes, allerdings eine erhebliche
Einschränkung
der Alltagskompetenz, die eine Betreuung oder Aufsicht unabdingbar machen. Dies ist häufig bei
hirnorganischen
Erkrankungen wie der Demenz der Fall. Für diese Fälle bietet das Pflegeleistungsergänzungsgesetz mit
dem Ziel
der Entlastung pflegender Angehöriger Möglichkeiten der Finanzierung von zusätzlichen
Betreuungsleistungen.
Gemäß unserer Konzeption für zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI zum Beispiel:
- Betreuung in der Wohnung des Klienten, verbunden mit Angebot von
- Gesellschaftsspielen
- Erzählen von Erlebnissen aus Gegenwart und Vergangenheit , Betrachten von Fotoalben
- Vorlesen aus Büchern, Tageszeitungen und Zeitschriften
- Aktivierende und orientierungsfördernde Gesprächsführung
- Selbstandigkeitstraining in allen Aktivitäten des täglichen Lebe
- Gedächtnistraining und Gedächtnisübungen
- Grob- und Feinmotorikübungen
- Jahreszeitliches Basteln
- Biographie-Orientiertes gemeinsames Kochen
- Orientierungsübungen
- Wahrnehmungsübungen fur die Sinne
- Für Klienten, die ihre Wohnung verlassen können bieten wir
- Begleitung bei Spaziergängen
- Begleitung zu Veranstaltungen (z.B. Kirche, Konzert-, Theater- oder Kinobesuche)
- Aufsuchen eines Cafes oder Restaurants
- Begleitung bei Besuchen von Angehörigen oder Freunde
Die Leistungen werden von den Pflegekassen nach dem Kostenerstattungsprinzip bezahlt
Das bedeutet, wir stellen unseren Klienten die durchgeführten Betreuungsleistungen gemäß unseres
Kostenvoranschlags in Rechnung. Diese Rechnung wird vom Klienten selbst oder dessen Angehörigen bei
der Pflegekasse eingereicht und bis zur Höhe des bewilligten Betrages erstattet. Grundlage hierfür
ist
eine erfolgte Feststellung der Einschränkungen in der Alltagskompetenz durch die
Pflegekasse.
Unser Risikomanagementsystem prüft automatisch bei all unseren Klienten, ob eine erhebliche
Einschränkung
vorliegt und gibt unseren Pflegefachkräften Verfahrensanweisungen zur Beratung vor. Natürlich stehen
wir
Ihnen auch ohne Pflegevertrag jederzeit gern für eine Beratung zur Verfügung.
WEITERE INFORMATIONEN
KONZEPTION §45bSERVICE
Ausführliche Informationen zum Thema auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
WEGWEISER DEMENZHilfe, Anregungen und Tipps für Demenzkranke und deren Angehörige bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.:
DEUTSCHE-ALZHEIMER.deÜbersicht "Leistungen für Demenzkranke" auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit:
LEISTUNGEN DEMENZKRANKEBeratung zu Pflege und Betreuung
Unser Leben bringt uns immer wieder in Situationen, in denen wir einfach nicht weiter wissen.
Insbesondere dann, wenn wir oder unsere Angehörigen von Krankheit, zunehmender Hilfsbedürftigkeit
oder
Pflegebedürftigkeit betroffen sind. In solchen Momenten können wir angewiesen sein auf die sachliche
und
menschliche Beratung durch Experten.
Wir beraten Sie unabhängig in allen Fragen zu Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Rufen Sie
uns
einfach an - wir sind für Sie da!
Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI
Versicherte, die sich für den Bezug von Pflegegeld entschieden haben, sind gesetzlich verpflichtet,
sich regelmäßig durch einen zugelassenen Pflegedienst ihrer Wahl im häuslichen Umfeld beraten zu
lassen.
Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Pflegekasse die Auszahlung des Pflegegeldes
aussetzen
oder das Pflegegeld kürzen.
Wir führen solche Beratungseinsätze durch - diese werden von der Pflegekasse bezahlt, dem
Versicherten
entstehen hierfür keine Kosten. Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an und vereinbaren Sie zeitnah
einen
Termin mit uns.
Kooperation mit Pflegestützpunkten
Für umfangreiche Beratungen, sozusagen als Schnittstelle / Wegweiser, stehen inzwischen bundesweit sog. Pflegestützpunkte zur Verfügung. In Frankfurt am Main ist dieser dem Jugend- und Sozialamt unterstellt. Das neu gebildete Team aus Mitarbeitern der Stadt Frankfurt sowie der BAHN-BKK berät die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Frankfurt kompetent und unabhängig.
SERVICE
Kontaktmöglichkeiten und eine Beschreibung der Leistungen des Pflegestützpunktes der Stadt Frankfurt:
FRANKFURT.deUmfangreiche Auflistung aller Beratungsstellen der Stadt Frankfurt für Menschen in sozialen Notlagen:
FRANKFURT.de